Das Ziel des Rechts ist der Friede,
das Mittel dazu der Kampf.

Rudolf von Jhering

Nico Werning
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Nico Werning wurde 1979 geboren. Während des Studiums an der Universität Passau arbeitete er am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Dr. Haffke. 2007 erlangte Rechtsanwalt Werning an der Universität Osnabrück den Titel „LL.M. Wirtschaftsstrafrecht“. Seine Abschlussarbeit beschäftigte sich mit einer steuerstrafrechtlichen Fragestellung. Während des Studiums in Passau und des Referendariats im Bezirk des OLG Oldenburg übte er eine Lehrtätigkeit für Studenten aus.

Seit der Zulassung zur Anwaltschaft Anfang 2010 ist Rechtsanwalt Werning ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. 2013 wurde ihm der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen. Ende 2015 schloss er sich der Kanzlei Witting Contzen & Kollegen an. Er verteidigt bundesweit im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, im allgemeinen Strafrecht, im Jugendstrafrecht sowie im Betäubungsmittelstrafrecht. Er verfügt deshalb über umfangreiche praktische Prozesserfahrung. Daneben verfügt er über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung während der Strafvollstreckung, veröffentlicht regelmäßig Beiträge in der praxisbezogenen Fachliteratur und hält Fachvorträge.

Ab dem Wintersemester 2021/2022 ist Rechtsanwalt Werning Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück.

Seit 2014 ist er Mitglied im Vorstand der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V., deren Vorsitzender er seit 2019 ist. Im gleichen Jahr wurde er in die Anwaltsliste 2019 der Focus Top Rechtsanwälte für Strafrecht aufgenommen.

  • Auszeichnungen

    FOCUS Top-Rechtsanwalt im Strafrecht 2019

  • Kontakt

    Telefon: 089 33 77 55

    Mobil: 0176 700 360 69

    Fax: 089 39 32 60

  • Schwerpunkte

    • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
    • Umweltstrafrecht
    • Medizinstrafrecht
    • Allgemeines Strafrecht
    • Jugendstrafrecht
    • Betäubungsmittelstrafrecht
    • Strafvollstreckungsrecht / Maßregelvollzugsrecht
    • Wiederaufnahmerecht
  • Veröffentlichungen

    „Aufsichtspflichtverletzung, § 130 OWiG“ (zusammen mit Prof. Dr. Lasse Dinter) in: David/Dinter (Hrsg.), Praxis des Bußgeldverfahrens im Kapitalmarktrecht, 1. Aufl., Verlag C.F. Müller 2021

    „Berichterstattung aus laufender Hauptverhandlung im Widerstreit zwischen Pressefreiheit und Wahrheitssuche“, Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff, S. 231 ff., ZAP-Verlag, 2020.

    „Wettbewerbsrecht“ (zusammen mit Peter Witting) in: Klaus Volk (Hrsg.), Münchener AnwaltsHandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, 3. Auflage, Verlag C.H.Beck München 2020.

    Burhoff/Kotz, Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (Wiederaufnahme; gemeinsam mit RA Daniel Amelung), 1. Aufl. 2013 (2. Aufl. 2015)

    Burhoff/Kotz, Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge (Verteidigung im Maßregelvollzug), 1. Aufl. 2015

    VRR 2014, 194 f. zur Frage der erweiterten Darlegungslast bei Benennung neuer Zeugen im bußgeldrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren

    StRR 2015, 78 ff. zu einer gebührenrechtlichen Fragestellung

    WiJ 2012, 279 – Dannecker/Knierim/Hagemeier, Insolvenzstrafrecht

  • Vorträge

    „Der Besetzungseinwand“, Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V., 14.02.2019

    "Vom Hindernislauf der Verteidigung auf dem Weg zur Einsicht in Audiodateien", Hauptverhandlungstagung 03.-06. Mai 2018, Freyburg (Unstrut)

  • Mitgliedschaften

    • Rechtsanwaltskammer München
    • Münchener Anwaltverein
    • Deutscher Anwaltverein
    • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
    • Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
    • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)
    • Deutsche Strafverteidiger e.V.